Dorfbrunnen
Schloss
Brunegg
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Online-Schalter

Dienstleistung

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Brunegg persönlich oder online innert 14 Tagen nach Umzug. Wir benötigen folgende Unterlagen:

SchweizerInnen

  • Haupt- oder Nebenwohnsitzbestätigung
  • Identitätsnachweis (wenn Niederlassungsausweis nicht vorliegt)
  • Mietvertrag resp. Wohnungsnummer
  • Kopie CH-Krankenkassenpolice

Sie erhalten nach Änderung der Adresse im Einwohnerregister eine neue Hauptwohnsitzbestätigung.

AusländerInnen

  • Ausländerausweis
  • Pass
  • Mietvertrag resp. Wohnungsnummer
  • Kopie CH- Krankenkassenpolice

Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau wird die Adressänderung auf Ihrem Ausländerausweis vornehmen. Sie werden schriftlich informiert, sobald der Ausweis geändert wurde und Sie diesen gegen Bezahlung der anfallenden Gebühr abholen können.

Unterschriftsbeglaubigungen werden in der Gemeindekanzlei ausgestellt.

Unterschriftsbeglaubigungen

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig
  • Mitzubringen ist ein gĂĽltiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, FĂĽhrerausweis)

Kosten der Beglaubigung: CHF 20.00

Betreibungsamt, Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Telefon: 062 891 64 78
E-Mail: betreibungsamt@niederlenz.ch

Ă–ffnungszeiten: 
Montag 08:15 – 11:30 / 14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:15 – 11:30 / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08:15 – 11:30 / 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:15 – 11:30 / Nachmittag geschlossen
Freitag 08:15 – 11:30 / Nachmittag geschlossen

Betreibungsregisterauszüge sind beim Betreibungsamt in Niederlenz persönlich abzuholen unter Vorweisung
eines Personalausweises. Die BetreibungsauszĂĽge mĂĽssen nicht vorbestellt werden. Die Kosten von Fr. 17.00
sind beim Abholen zu entrichten.
Es werden keine BetreibungsauszĂĽge per Fax oder E-Mail ĂĽbermittelt.

Online-Bestellung unter:

Wenn Sie einen Bienenschwarm zu entfernen haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei einem Schwarmfänger vom Aargauer BienenzĂĽchter Verband. Die Sektionen Unteres Aaretal und Aargauisches Seetal haben eine Schwarmfängerliste veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass E-Mails nicht zeitnah beantwortet werden können.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Brunegg ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Lenzburg (KESB)

Familiengericht
Metzplatz 18
5600 Lenzburg

 

Schriftlich oder telefonisch an Einwohnerdienste, Platanenweg 1, 5505 Brunegg oder gemeindekanzlei@brunegg.ch

Telefonisch oder schriftlich an Einwohnerdienste, Platanenweg 1, 5505 Brunegg / gemeindekanzlei@brunegg.ch / Tel. Nr. + 41 62 896 12 60

Angaben mit Aufenthaltsadresse, Dauer und Grund

Identitätskarte

Für den Antrag einer Identitätskarte ist bei der Abteilung Einwohnerdienste persönlich vorzusprechen. Bei unmündigen oder bevormundeten Personen haben die gesetzlichen Vertreter den Antrag mit zu unterzeichnen.

Mitzubringen sind:

  • Die alte Identitätskarte oder eine Verlustanzeige eines schweizerischen Polizeipostens.
  • 1 aktuelles Passfoto gemäss Fotomustertafel

 Sie erhalten die ID innerhalb von 10 Arbeitstage nach Antragsstellung per Post zugestellt (eingeschrieben).

Jeden Dienstag
Bitte erst am Abfuhrtag bereitstellen.

Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zu:

  • Hauptwohnsitz
  • ErfĂĽllung der finanziellen Verpflichtungen gegenĂĽber der Gemeinde

der gesuchstellenden Person.

Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden RegisterauszĂĽge zu belegen.

Das Leumundszeugnis kann schriftlich oder telefonisch bei der Abteilung Einwohnerdienste, Platanenweg 1, 5505 Brunegg oder gemeindekanzlei@brunegg.ch bestellt werden. Die GebĂĽhr beträgt CHF 20.00 (§ 27 Abs. 1d RMV)

Die unentgeltliche Rechtsauskunft fĂĽr den Bezirk Brugg findet jeweils am ersten und am dritten Mittwoch von jedem Monat statt.

Ort: Gemeindehaus Windisch, Dohlenzelgstrasse 6, im 5. Stock

Zeit: 17.30 bis 18.30 Uhr

Eine Terminreservation ist nicht möglich.

Die Auskünfte beziehen sich auf das ganze Rechtsgebiet. Sie sind unentgeltlich. Träger der Rechtsauskunft ist der Aargauische Anwaltsverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Aargauischen Anwaltsverbands.

Grundsätzlich an zwei oder drei Montagen pro Monat jeweils von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr, ohne Voranmeldung im HĂĽnerwadelhaus, Aavorstadt 2, Lenzburg (vormals KV-Schulhaus, Zugang auf der Seite MĂĽlimärt).

Die Auskunftserteilung erfolgt abwechslungsweise durch im Bezirk Lenzburg praktizierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. 
 

Termine im Jahr 2024

08. / 22. Januar 2024
05. / 19. Februar 2024
04. / 18. März 2024 
08. / 22. April 2024
06. / 13. / 27. Mai 2024
10. / 24. Juni 2024
08. / 22. Juli 2024
05. / 12. / 26. August 2024
09. / 23. September 2024
07. / 21. Oktober 2024
04. / 18. November 2024 
02. / 16. Dezember 2024

 

Die Wespennester können mit einem Wespenspray (kein Insektenspray verwenden), welcher in jeder Drogerie gekauft werden kann, selber beseitigt werden. Der Wespenspray ist am frühen Morgen oder späten Abend (nach dem Eindunkeln), wenn es kühl ist, einzusetzen. Dann sind die meisten Wespen im Nest. Den ganzen Spray gebrauchen und am nächsten Tag das Nest in einem Plastiksack oder mit dem Staubsauger entsorgen. Der Staubsaugersack ist dann ebenfalls in den Abfall zu werfen.

Bei Mietwohnungen ist die Verwaltung / der EigentĂĽmer oder Hauswart fĂĽr die "Wespen-Vernichtung" verantwortlich.

Möchten die Betroffenen das Wespennest nicht selber entfernen, so übernimmt die ansässige Feuerwehr - gegen Verrechnung - die Entfernung.

Kosten zur Entfernung eines Wespennest durch die Feuerwehr Chestenberg:

  • FallpauschaleCHF 40.00
  • Soldkosten pro Mann / pro StundeCHF 75.00
  • Wespenspray / StĂĽckCHF 30.00

zuständig für die Beseitigung von Wespennestern sind:

Roger Häusermann: 079 683 76 63
Fausto Colombi: 079 470 79 74

Formular

Gesuch Lernfahrausweis

Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Lernfahrausweises ist das Strassenverkehrsamt Kanton Aargau

Identifikation bzw. Personaliennachweis

Wird erstmals ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei den Einwohnerdiensten vorsprechen und einen gĂĽltigen Identifikationsnachweis mit Foto (CH-BĂĽrger: Identitätskarte/Pass, Ausländer: Original-Ausländerausweis) vorlegen. FĂĽr die erstmalige Identifikation wird bei den Einwohnerdiensten eine GebĂĽhr von Fr. 20.- erhoben.

Nicht vergessen: Nothelferausweis im Original mitbringen!

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

Tel: 062 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

Ă–ffnungszeiten

Montag          08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen


Ferienöffnungszeiten (08.04. - 19.04.2024)

Montag          08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen