Dorfbrunnen
Schloss
Brunegg
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Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zu:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

der gesuchstellenden Person.

Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.

Das Leumundszeugnis kann schriftlich oder telefonisch bei der Abteilung Einwohnerdienste, Platanenweg 1, 5505 Brunegg oder gemeindekanzlei@brunegg.ch bestellt werden. Die Gebühr beträgt CHF 20.00 (§ 27 Abs. 1d RMV)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

+ 41 62 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 354 99 53
(Susanne Richner, Leiterin Finanzen)

Öffnungszeiten

Montag          08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen


Ferienöffnungszeiten (vom 29. September bis 17. Oktober 2025)

Montag          08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
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