Mehrzweckhalle
Formulare
Lokalgesuch ohne Wirtetätigkeit
Lokalgesuch mit Wirtetätigkeit (öffentlicher Einzelanlass)
Checkliste für Sicherheit mit Flüssiggas
Einzelanlass
Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint.
Unter Einzelanlässen sind also Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.
Vorgehen Einzelanlass
Das Meldeformular für Einzelanlässe finden Sie hier. Wenn Sie am Ende des Formulars auf "Einreichen" klicken, wird Ihnen eine PDF-Quittung angezeigt. Bitte drucken Sie diese aus und reichen Sie den Ausdruck unterzeichnet bei der Gemeindekanzlei ein.
Diverse Informationen / Reglemente
Reglement - Sichere Verwendung von Flüssiggas
Benützungsreglement für die Schulanlage Brunegg gültig ab 01.06.2025
Merkblatt Wirtetätigkeit
Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass der Gemeindekanzlei 5505 Brunegg mit dem oben verlinkten Meldeformular zu melden.
Hinweis:
§ 11 Reglement über die Benützung der Schulanlagen sagt:
Termin-Friktionen mit andern Vereinen, die in den Räumlichkeiten eingemietet sind, werden im Sinn der einfachen Wege, durch die Vereine selber geregelt.
Belegung Mehrzweckhalle