Dorfbrunnen
Schloss
Brunegg
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Aktuelles

Mitteilung vom:
21.01.2026

Am Mittwoch, 4. Februar 2026, von 13.30 bis 14.00 Uhr, findet in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall sind Sie aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch

Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.

Weitere wichtige Informationen
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss

Mitteilung vom:
03.11.2025
Mitteilung vom:
18.04.2024

Ist Ihr Hausarzt nicht erreichbar und eine Stellvertretung nicht bekannt? Wählen Sie für rasche und unabhängige Hilfe im medizinischen Notfall die

ärztliche Notrufnummer Aargau:  0800 401 501

 

Die Ärztliche Notfallnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Mit der Web-App "MedicalGuide" lässt sich kostenlos die Dringlichkeit von gesundheitlichen Beschwerden ermitteln.

Links:   Aargauer Ärzte und Medical Guide

Mitteilung vom:
09.02.2021

Notfalltreffpunkt in Brunegg

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonnetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt in der Mehrzweckhalle, Schulhausstrasse 18 in Brunegg.

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

  • Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
  • Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

  • Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
  • Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

+ 41 62 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

Öffnungszeiten

Montag          08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen

Ferienöffnungszeiten (vom 26. Januar bis 6. Februar 2026)

Montag          08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen