Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Brunegg ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Lenzburg (KESB)
Familiengericht
Metzplatz 18
5600 Lenzburg