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Öffentliche Auflage und Mitwirkung - Aufhebung von Sondernützungsplänen

Mitteilung vom
25. April 2024

Öffentliche Auflage und Mitwirkung – Aufhebung von Sondernutzungsplänen

 

Folgende Sondernutzungspläne sollen aufgehoben werden:

Erschliessungsplan Bifang, genehmigt am 25.10.2013

Erschliessungsplan Sandhübelstrasse, genehmigt am 27.04.1982

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die aufzuhebenden Pläne und die weiteren Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).

Die Pläne mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 26. April 2024 bis 27. Mai 2024 öffentlich auf.

Hinweise und Vorschläge können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Brunegg, Platanenweg 1, 5505 Brunegg, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Brunegg, Platanenweg 1, 5505 Brunegg, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

 

Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

Tel: 062 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

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