Allgemeines
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Sie wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten.
Aufgaben
Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in §20 des Gemeindegesetzes umschrieben. Insbesondere sind dies:
- Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts sowie der Gemeinderechnungen und die Beschlussfassung darüber
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Erlass und Änderung von Reglementen wie Bau- und Nutzungsordnung, Abwasserreglement, Abfallreglement etc.
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Ausländer (Einbürgerungen)
Im Jahr 2025 finden folgende Gemeindeversammlungen statt:
- Mittwoch, 21. Mai 2025
- Mittwoch, 12. November 2025