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Automatisierter externer Defibrillator (AED) - Standort Bäckerei Lehmann

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Der plötzliche Herztod stellt die häufigste tödliche Form einer Herzerkrankung dar. Studienbeweisen: Laien-Defibrillatoren können Leben retten. Bei einem Herzstillstand zählt jede Minute. Bis die Ambulanz vor Ort ist kann es durchaus eine Viertelstunde dauern -diese Zeit kann mit Hilfe von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) und mit einer Herzdruckmassage überbrückt werden.

Die Bedienung des Defibrillators ist sehr einfach und selbsterklärend. Das Gerät gibt mittels einer Sprachausgabe genaue Anweisungen was zu tun ist. Allfällige Fehler erkennt der Defibrillator selbständig und passt sich entsprechend an. Sofern die Analysen des Herzrhythmus zeigen, dass die Herzleistung ungenügend ist und unterstützt werden muss, werden gezielte Stromstösse abgegeben. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe ist ausgeschlossen. Wird ein Elektroschock empfohlen, so ist es wichtig, dass beim Betätigen der Auslösetaste niemand mit dem Patienten in Kontakt ist. Defibrillationen sollten nicht auf leitendem Untergrund (z. B. auf einem Metallgerüst oder im Wasser) oder wenn brennbare oder explosive Stoffe in der Nähe sind, angewandt werden.

Drei Dinge sind beim Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators wichtig:

  1. Trotz dem Einsatz des Gerätes muss sofort ärztliche Hilfe geholt werden (Tel. 144)
  2. Das Gerät nützt nichts, wenn man es nicht einsetzt. Je früher der Defibrillator angeschlossen ist, desto höher sind die Überlebenschancen.
  3. Der Einsatz des Defibrillators sollte nach Möglichkeit mit einer Herzdruckmassage unterstützt wer-den. Dank dem Schema beim Gerät, den automatischen Prüfungen und der Sprachausgabe kann der automatisierte externe Defibrillator ohne Vorkenntnisse angewendet werden. Dennoch ist es empfehlenswert, sich im Bereich der Nothilfe und der Reanimation weiterzubilden und sein Wissen regelmässig aufzufrischen. Die Samaritervereine bieten entsprechende Kurse an.

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Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

Tel: 062 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

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Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
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